Die Umwandlung von Unternehmen gilt im Steuerrecht als eine der komplexesten Materien. Zwar gibt es zu den ertragsteuerlichen Folgen einer Unternehmensumwandlung ein eigenes Gesetz (das Umwandlungssteuergesetz), allerdings ist dieses recht knapp gehalten. Deshalb hat die Finanzverwaltung am 11.11.2011 ein umfangreiches Anwendungsschreiben erlassen, in dem sie erläutert, wie das Gesetz aus der Sicht des Fiskus zu interpretieren und anzuwenden ist. Dieser sogenannte Umwandlungssteuererlass spielt für den Praktiker eine bedeutende Rolle. Schade ist nur, dass er zwischenzeitlich durch zahlreiche Urteile und Gesetzesänderungen an vielen Stellen überholt ist.

Eine dieser Stellen ist nunmehr auch der Passus zu Verlustvorträgen bei Abspaltungen, also bei Umwandlungen, bei denen aus einem Unternehmen heraus Teile auf andere Gesellschafter "abgespalten" werden. Dieser Abschnitt war insoweit überholt, als er noch nicht das am 28.11.2017 ergangene neue Anwendungsschreiben zum Verlustuntergang berücksichtigte. Die Finanzverwaltung hat dies zum Anlass genommen, ihre Aussagen im Umwandlungssteuererlass durch ein weiteres Schreiben zu aktualisieren. Insbesondere wird der Anwendungsbereich des Verlustuntergangs für den Fall, dass eine unterjährige Abspaltung erfolgt, bei Organschaftsverhältnissen deutlich eingeschränkt.

Hinweis: Der Umwandlungssteuererlass ist zwischenzeitlich an zahlreichen Stellen überholt. Einen guten Überblick über die Einzelheiten gewährt die OFD Frankfurt am Main in ihrer Verfügung vom 31.03.2017 - S 1978 A 43 - St 51.