Darf ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)eine angestellte Ärztin auf jeweils einer halben Vertragsarztstelle mit einem Versorgungsauftrag in der fachinternistischen und der hausärztlichen Versorgung beschäftigen? Das SG Hamburg bejaht die Frage. Abschließend entscheiden muss allerdings das Bundessozialgericht.

SG Hamburg, Urteil v. 27.09.2017 - S 27 KA 350/16; Rev. BSG, Az. B 6 KA 62/17 R