Steuerzahler müssen ihre Einkommensteuererklärung in der Regel bis zum 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt abgeben. Wenn sie einen Steuerberater haben, verlängert sich ihre Abgabefrist auf den 31.12. des Folgejahres. Allerdings sind die Bearbeitungszeiten der Erklärungen bundesweit unterschiedlich.
Wie viel Zeit die Finanzämter für die Bearbeitung der Erklärungen benötigen, hat nun der Bund der Steuerzahler (BdSt) in seinem neuen "Tempocheck" untersucht. Demnach erhalten Arbeitnehmer in Berlin schon nach durchschnittlich 35 Tagen ihren Steuerbescheid - die kürzeste Bearbeitungsdauer im Bundesvergleich. Ähnlich schnell geht es im Saarland mit 36,2 Tagen und in Rheinland-Pfalz mit 39,9 Tagen. Die Schlusslichter sind die Finanzämter in Hessen (51,98 Tage), Niedersachsen (56,4 Tage) und Bremen (57,8 Tage).
Hinweis: Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen nehmen im "Tempocheck" eine Sonderrolle ein, da sie gegenüber dem BdSt nur eine Bandbreite der Bearbeitungsdauer zwischen zwei Wochen und sechs Monaten angegeben haben.
Bei Selbständigen und Unternehmern setzte sich Berlin mit einer Bearbeitungsdauer von 40 Tagen im Bundesvergleich ebenfalls an die Spitze, gefolgt von Hamburg mit 43 Tagen und Bayern mit 45,3 Tagen. Am langsamsten sind bei dieser Gruppe von Steuerzahlern die Finanzämter in Thüringen (55,5 Tage), Brandenburg (56,6 Tage) und Hessen (64,8 Tage).
Hinweis: Der "Tempocheck" basiert auf den Angaben der Finanzverwaltungen und bezieht sich auf Einkommensteuererklärungen für 2016, die bis zum 31.12.2017 abgegeben wurden. Die gesamte Statistik kann auf der Internetseite des BdSt abgerufen werden.