Eine Pflichtverletzung der arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitspflicht kann ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung einer medizinischen Fachangestellten (Arzthelferin) sein. Das gilt insbesondere, wenn Patientendaten an eine nicht berechtigte Person weitergegeben werden. Die Schwere eines solchen Vertragsverstoßes kann eine Abmahnung entbehrlich machen, weil sich das Vertrauen des Arbeitgebers in die Diskretion der Fachangestellten nicht wiederherstellen lässt.

LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 11.11.2016 - 12 Sa 22/16, rkr.